Säule 3a: Maximalbetrag wird per 01.01.2021 erhöht

Säule 3a: Maximalbetrag wird per 01.01.2021 erhöht – 1. Januar 2021

Der Maximalbetrag für die Einzahlung in die Säule 3a wird für das Jahr 2021 erhöht.

Neu können jährlich CHF 6‘883 (2020: CHF 6‘826) in die Säule 3a einbezahlt und vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Für Selbständige beträgt der neue Maximalbetrag CHF 34‘416 (2020: CHF 34‘128).

Erhöhung der AHV-Beiträge
Referenzzinssatz unverändert

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