Säule 3a: Maximalbetrag 2022 unverändert

Der Maximalbetrag für die Einzahlung in die Säule 3a bleibt für das Jahr 2022 unverändert. Weiterhin können jährlich CHF 6‘883.00 in die Säule 3a einbezahlt und vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Für Selbstständige beträgt der Maximalbetrag CHF 34‘416.00

Erster Termin für die Steuererklärung des Kts. Solothurn
AHV- und ALV-Beiträge 2022

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