Referenzzinssatz unverändert

Referenzzinssatz unverändert bei 1.25% – 1.1.2022

Wie das Bundesamt für Wohnungswesen mitteilt, bleibt der Referenzzinssatz unverändert bei 1.25%. Somit sind keine Anpassungen der Mieten möglich.

Säule 3a: Maximalbetrag wird per 01.01.2021 erhöht
Erster Termin für die Steuererklärung des Kts. Solothurn

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