Erster Termin für die Steuererklärung Kanton Solothurn – 31. März 2022
Haben Sie Ihre Steuererklärung schon eingereicht?
Die Abgabetermine für die Steuererklärung im Kanton Solothurn für das Jahr 2022 sind wie folgt:
Natürliche Personen
Normaler Abgabetermin 31. März 2022
Erste Fristverlängerung (ohne Gebühr) 31. Juli 2022
Juristische Personen
Normaler Abgabetermin 30. Juni 2022
Erste Fristverlängerung (ohne Gebühr) 31. Oktober 2022
Am 31. März 2022 steht der erste Termin für die Einreichung der Steuererklärung im Kanton Solothurn an. Können Sie diesen Termin nicht einhalten, ist eine Verlängerung bis 31. Juli 2022 kostenlos möglich. Die Verlängerung ist ganz einfach elektronisch hier möglich.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung.
Für ein unverbindliches Angebot kontaktieren Sie uns am besten unter 062 398 25 31 oder info@sveg.ch.