Erster Termin für die Steuererklärung des Kts. Solothurn

Erster Termin für die Steuererklärung Kanton Solothurn – 31. März 2022

Haben Sie Ihre Steuererklärung schon eingereicht?

Die Abgabetermine für die Steuererklärung im Kanton Solothurn für das Jahr 2022 sind wie folgt:

Natürliche Personen

Normaler Abgabetermin                            31. März 2022
Erste Fristverlängerung (ohne Gebühr)  31. Juli 2022

Juristische Personen

Normaler Abgabetermin                            30. Juni 2022
Erste Fristverlängerung (ohne Gebühr) 31. Oktober 2022

Am 31. März 2022 steht der erste Termin für die Einreichung der Steuererklärung im Kanton Solothurn an. Können Sie diesen Termin nicht einhalten, ist eine Verlängerung bis 31. Juli 2022 kostenlos möglich. Die Verlängerung ist ganz einfach elektronisch hier möglich.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung.

Für ein unverbindliches Angebot kontaktieren Sie uns am besten unter 062 398 25 31 oder info@sveg.ch.

Referenzzinssatz unverändert
Säule 3a: Maximalbetrag 2022 unverändert

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