Aktuelle Informationen

AHV- und ALV-Beiträge 2022

AHV- und ALV-Beiträge bleiben ab 1.1.2022 unverändert Die AHV/IV/EO-Beiträge bleiben unverändert bei 10.60%. Somit beträgt der Abzug für die Arbeitnehmer unverändert 5.3%. Die ALV-Beiträge bleiben unverändert bei 2.2% (Arbeitnehmer-Anteil: 1.1%).…
AHV- und ALV-Beiträge unverändert 2022

Säule 3a: Maximalbetrag 2022 unverändert

Der Maximalbetrag für die Einzahlung in die Säule 3a bleibt für das Jahr 2022 unverändert. Weiterhin können jährlich CHF 6‘883.00 in die Säule 3a einbezahlt und vom steuerbaren Einkommen abgezogen…
3a_saeule_unveraendert_2022

Referenzzinssatz unverändert

Referenzzinssatz unverändert bei 1.25% – 1.1.2022 Wie das Bundesamt für Wohnungswesen mitteilt, bleibt der Referenzzinssatz unverändert bei 1.25%. Somit sind keine Anpassungen der Mieten möglich.